Unser Konzept
Wir haben die WG am Kipphut gegründet, um selbstbestimmt und unabhängig von unseren Eltern oder Einrichtungsbetreibern leben zu können. Das gemeinsame Wohnen macht viel Spaß, aber es bedarf auch einer guten Abstimmung untereinander. Damit das gut funktioniert, haben wir eine WG-Ordnung erarbeitet. Darin ist geregelt, welche Entscheidungen in der WG-Versammlung getroffen werden müssen und welche Mehrheiten dafür erforderlich sind. Die WG-Ordnung legt auch fest, welche Aufgaben und Kompetenzen der WG-Sprecher und die Kassenführerin hat und wie wir neue Bewohner:innen für die WG auswählen. Am wichtigsten ist, dass sich alle WG-Bewohner:innen mit ihrer Unterschrift verpflichten, sich an die Vorgaben der WG-Ordnung zu halten. Wir möchten nämlich als Gemeinschaft und nicht als Einzelgänger zusammenleben.
Selbstständig zu leben, bedeutet für uns auch, die Dinge, die uns im Haushalt möglich sind, auch selbst zu erledigen. Dazu stimmen wir uns sehr gut mit den Pflegekräfte ab, die uns bestimmte Aufgaben im Haushalt, wie Einkaufen, Kochen und Saubermachen, abnehmen. Wichtig ist uns jedoch, dass sich jeder nach seinen Möglichkeiten einbringt und wir so untereinander und mit den Pflegekräfte sehr gut zusammenwirken. Die Pflegekräfte sind 24 Stunden am Tag für uns da, wenn wir sie brauchen. Und das ist wirklich klasse. Aber was wir alleine bewerkstelligen können, möchten wir auch alleine machen. In der gemeinsamen Freizeitgestaltung unterstützen uns unsere Präsenzkräfte, z.B. bei Ausflügen, beim Einkaufen oder bei der Haushaltskassenführung. Weitere Infos über unseren Pflegedienst findest Du hier: Ambulante Pflege Himmelsthür in Hannover – Diakonie Himmelsthür
Rechtlich gesehen ist unsere WG kein Heim sondern eine Wohngemeinschaft, wie sie auch andere Menschen in unserem Alter gegründet haben. Jeder von uns hat mit dem Vermieter einen normalen Mietvertrag über sein Zimmer und die anteiligen Gemeinschaftsflächen geschlossen. Außerdem gibt es einen Pflegevertrag zwischen jedem von uns und dem Pflegedienst über die individuellen Pflege- und Unterstützungsleistungen. Die Kosten für die allgemeine Betreuung und den Nachtdienst werden auf die Bewohner:innen aufgeteilt. Die Kostenträger für diese Leistungen sind die Pflegeversicherung und das Sozialamt im Rahmen der sogenannten Hilfe zur Pflege.